Altenheim

Das Altenheim bezeichnet eine Wohnform in der Altenpflege. Das Altenheim oft auch Altersheim genannte, wird heutzutage rechtlich gleichgesetzt mit dem Pflegeheim oder dem Altenpflegeheim. Es gibt noch viele weitere ebenfalls gebrauchte Begriffe für das Altenheim, so z. B. das Seniorenheim, das Seniorenpflegeheim, der Pflegestift oder der Wohnpark und die Seniorenresidenz.

Die jeweilige Zielgruppe für das Altenheim sind pflegebedürftige Senioren, die in der Regel nicht mehr fähig sind, ihren Haushalt selbstständig zu führen und sich um alles selbst zu kümmern. Meist gibt es in den Altenheimen über die reine Unterkunft in Einzel- oder Doppelzimmer mit Bad/WC hinaus auch noch Verpflegung und die notwendige Betreuung und Pflege durch geschultes Altenpflegepersonal. Die Leistungen der Altenheime werden in Deutschland mit der Pflegekasse abgerechnet. Dies hat in den vergangenen Jahren dazu geführt hat, dass viele Altenpflegeeinrichtungen nur noch Senioren und alte Menschen mit einer sogenannten Pflegestufe aufnehmen. Es empfiehlt sich daher vor einem Einzug in ein Altenheim einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. In Deutschland gibt es auch Kurzzeitpflegeplätze,die von manchen Altenheimen zusätzlich zur stationären Pflege angeboten wird.

Jedes Alteheim hat nach dem  Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz eine umfassende Informationspflicht im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung für eine Aufnahme ins Altenheim.

Unterscheidung von Altenheimen nach Betreibern sogenannten Trägern

Die Träger von Altenheimen werden in verschiedene Typen unterteilt. Danach werden ca. 10% der Altenheime von staatlichen Trägern betrieben. Etwa 30-60% freigemeinnützigen Organisationen betrieben. Z.B. sind kirchliche Träger und die Wohlfahrtsverbände freigemeinnützige Träger. Weitere 15% sind private Betreiber.