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Ein Altenheim in Österreich, der Schweiz und in Deutschland meist Altersheim ist eine Wohneinrichtung zur Betreuung und Pflege alter Menschen. Weitere Bezeichnungen sind Alteneinrichtung, Seniorenheim oder Seniorenresidenz oder nur Heim. Um 1995 mit Einführung der Teilfinanzierung über Pflegestufen der deutschen Pflegeversicherung zunehmend synonym mit Pflegeheim.

Ob eine Pflegebedürftigkeit der Mieter oder Bewohner der Pflegeheime bzw. Altenheime dort vorliegt oder bereits beim Einzug vorliegen muss, ist nicht überall einheitlich geregelt. Meistens handelt es sich nur um einen schwach ausgeprägten Hilfebedarf bei einzelnen Verrichtungen des täglichen Lebens. Ebenso wenig gibt es feste Altersgrenzen für die Aufnahme ins Seniorenheim. Bei sogenannten Seniorenresidenzen oder beim betreuten Wohnen liegt der Fall meistens anders. Hier steht der durch diese Einrichtungen gebotene Komfort im Fordergrund.

Der Begriff Altenheim wird wie oben bereits erwähnt ganz unterschiedlich verwendet. In Deutschland gibt es die heimrechtliche Unterscheidung als eine dreigliedrige Institution (Fachsprache in der Altenhilfe) und die allgemeinsprachliche Verwendung des Wortes Altenheim als Oberbegriff für jede Form der Fremdversorgung im Alter. Die Pflegebedürftigkeit der künftigen Mieter ist in Wirklichkeit kein verbindliches Aufnahmekriterium, das bereits beim Heimeinzug ins Altenheim vorliegen muss. Die Pflegebedürftigkeit ist allerdings meistens der Anlass, über den Umzug von der eigenen Wohnung in einen „Großhaushalt“ nachzudenken. Weiter stellt sich auch die Frage der Geselligkeit, zunehmende Ängste vor dem Sterben bzw. allgemeine Lebensängste und die vorausschauende Lebensplanung des älteren Menschen.

Pflegeheim

Das Altenheim, das Seniorenheim, der Altenstift, die Seniorenresidenz und einige ähnliche Bezeichnungen werden meist gleichbedeutend verwendet und soll heißen: alte Menschen sind in eine spezielle Wohnanlage umgezogen, in der sie bei den alltäglichen Verrichtungen des Lebens unterstützt, mehr oder weniger umfassend versorgt und zum Teil bis ans Lebensende gepflegt werden. Die Höhe der Kosten und das Ausmaß der Pflegeleistungen im Pflegeheim wird dabei nicht unterschieden. Je nach dem Einweihungsjahr gibt es richtige Moden für die Bezeichnung der Einrichtung: waren es in den 80er Jahren Wohnstifte und in den 90er Seniorenresidenzen, geht der Trend heute zu neuen Wortprägungen wie Casa Sana, Wohnpark oder Villa Cura.

Als Fachbegriff verwendet, kann die dreigliedrige Institution mehrere Heimtypen umfassen

  • Altenheim – Im Altenheim überwiegt das selbstbestimmte Leben, es besteht eine geringere Pflegebedürftigkeit als in einem Seniorenpflegeheim. Von den Senioren werden Dienstleistungen wie Reinigung und Aufräumen des Zimmers, Speisenversorgung regelmäßig in Anspruch genommen. Die Altenheimbewohner führen keinen eigenen Haushalt.
  • AltenwohnheimWohnen steht hier im Fordergrund – andere Leistungen werden in einem Altenwohnheim nur in geringem Umfang angeboten oder gar genützt.
  • Altenpflegeheim – Hier steht die stationäre Pflege ausgeprägt pflegebedürftiger Menschen steht rund um die Uhr im Vordergrund.

In den 90er Jahren kam dann noch ein weitere Wohnform hinzu. Diese gilt in der Regel nicht als Heim im Sinne des Gesetzes, es handelt sich um das betreute Wohnen oder die größere betreute Wohnanlage. Diese kann eher dem allgemeinsprachlichen Ausdruck Altenheim zugeordnet werden und meint rechtlich eben noch nicht das Altenwohnheim sondern den durch die Bewohner noch eigenständig geführten Haushalt, der nicht nur für ältere Menschen sondern auch für weitere Gruppen genutzt wird.