Die gesetzliche Pflegeversicherung ist seit 1995 die fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung und bietet eine Absicherung für die Leistungsbezieher im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Es wird klar definiert, wer als pflegebedürftig gilt und wer Anspruch auf die Leistungen der Versicherung erheben kann. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der möglichen Leistungen abdeckt und bei steigender Zahl der Leistungsnehmer an die Grenzen der Leistungsfähigkeit kommt, kann der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll sein, um das Risiko der meist hohen Pflegekosten zu minimieren. Diese gewährleistet die Absicherung im Pflegefall, über die Leistungen der gesetzlichen Versicherung hinaus.
Im Zuge eines Vergleichs der Pflegeversicherung werden die Leistungen und Tarife verschiedener Anbieter miteinander verglichen, bevor ein Versicherer ausgewählt und die Zusatzversicherung abgeschlossen wird. So kann sichergestellt werden im Pflegefall optimal abgesichert zu sein.
Zunächst sollte damit begonnen werden, die Leistungen der verschiedenen Pflegestufen zu vergleichen. Die Pflegestufe bestimmt, welche Leistungen dem Pflegebedürftigen grundsätzlich zustehen. Pflegestufe I steht für eine erhebliche Pflegebedürftigkeit. Schwerpflegebedürftig sind Leistungsempfänger der Pflegestufe II. Ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand liegt bei Pflegestufe III vor, der Schwerstpflegebedürftigkeit. Die möglichen Leistungen der verschiedenen Anbieter der Pflegeversicherung variieren hier sehr stark. Teilweise wird auch eine Demenzerkrankung abgedeckt. Die Vorlage des Nachweises zur Pflegebedürftigkeit ist häufig Pflicht. Bei der Beantragung sollte zudem darauf geachtet werden, alle weitere Leiden mit anzugeben, seien es nur Allergien oder ein Rückenleiden. Diese Angaben können zwar zu Risikozuschlägen führen, verschwiegene Erkrankungen könnten allerdings zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Um Probleme bei einer erhöhten Inanspruchnahme der Leistungen zu vermeiden, sollte im Vertrag geregelt sein, wann eine erneute Gesundheitsuntersuchung notwendig ist.
Weitere wichtige Faktoren sind das Höchsteintrittsalter sowie die Wartezeit. Viele Anbieter schreiben kein Höchsteintrittsalter vor. Manche Versicherer setzten hierbei allerdings Grenzen, wodurch man zum Beispiel nicht älter als 60 Jahre beim Abschluss der Zusatzversicherung sein darf. Im Zusammenhang mit dem Eintrittsalter kann auch die Wartezeit entscheidend sein. Häufig wird im Versicherungsvertrag geregelt, dass eine Wartezeit eingehalten werden muss, bevor die Leistungen bezogen werden können. Diese kann bei 90 Tagen bis zu 3 Jahren liegen.
Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, welche Behandlungen versichert sind und ob es Leistungsobergrenzen gibt. Die Behandlungen können stationär oder zu Hause erfolgen. Während bei der Pflege durch professionelles Pflegepersonal die Leistungen in vollem Umfang gewährt werden, machen viele Anbieter bei einer Pflege durch persönliche Angehörige Abstriche und kürzen die Leistungen. Auch die Pflege zu Hause ist nicht immer abgedeckt.
Um die benötigten Leistungen zu günstigen Konditionen zu erhalten, lohnt es sich also die Leistungen und Prämien der verschiedenen Anbieter gründlich miteinander zu vergleichen.