Wer zu den Leistungen der Pflegeversicherung Fragen hat, der muss zunächst einmal grundsätzlich wisse, dass die Pflegeversicherung viele finanzielle Risiken einer Pflegebedürftigkeit absichert. Das ist der Grundgedanke dieser Versicherungsart und es geht darum, dass Pflegebedürftige weiter ein selbst bestimmtes Leben führen können. So wie schon angedeutet ist der Leistungskatalog kein Vollkostenkatalog, sondern es wird nur der überwiegende Teil der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Es ist bei den Leistungen grundsätzlich von einer sozialen Grundsicherung auszugehen. Leistungen anderer Träger und gewisse Eigenleistungen müssen erbracht und einbezogen werden, damit alle Kosten in vollem Umfang gedeckt sind. Auch Leistungen die die Pflegebedürftigkeit entbehrlich machen sind im Leistungskatalog enthalten und auch andere Träger versuchen beispielsweise über Massnahmen der Rehabilitation Pflegezustand zu überwinden.
Leistungen sind an Pflegestufen geknüpft
Welche Leistungen letztendlich einem Pflegebedürftigen gewährt werden hängt von der Eingruppierung oder besser gesagt der Einstufung in eine Pflegestufe ab. Diese Pflegestufe setzt der medizinische Dienst, eine Institution der Krankenversicherungen, in einem Prüfungsverfahren fest. Es existieren drei Pflegestufen die maßgeblich die Leistungen gewähren und Grundlage sind. Bei der dritten Pflegestufe ist der Grad der Pflegebedürftigkeit schwerstpflegebedürftig, bei der zweiten Stufe wird der Grad mit schwerpflegebedürftig festgesetzt und bei der ersten Pflegestufe wird von einer erheblichen Pflegebedürftigkeit ausgegangen.
Leistungen und das was die Pflegeversicherung erbringen kann
Die Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen in Form von Sach- und Geldleistungen. Damit wird die hauswirtschaftliche Versorgung eines Pflegebedürftigen erbracht, die Höhe der Leistung richtet sich nach der festgesetzten Pflegestufe. Hier bei der hauswirtschaftlichen Versorgung gibt es meist eine Kombination aus Sach- und Geldleistung, hier wird Pflegegeld an den Pflegenden Angehörigen oder denjenigen gezahlt, der die Pflege erledigt.
Sachleistungen und Geldleistungen
Pflege will gelernt sein und zu den Sachleistungen gehören auch Pflegekurse für Angehörige, die die Pflegeversicherung anbietet. Dann das Pflegegeld, das Angehörige oder Pflegepersonen beantragen können. Hier wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt, die den Pflegeaufwand abdecken soll. Weitere Sachleistungen bestehen in der Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln und Pflegebedarfsmitteln. Auch die Gestaltung des Wohnumfeldes, wie etwa ein Umbau einer Wohnung, die dann die Pflege zu Hause ermöglicht, ist durch die Leistungen der Pflegeversicherung möglich.
Beispiele für Pflegegeldleistungen
Allgemein gelten bei häuslicher Pflege die Unterstützungssätze folgendermaßen. Bei der Pflegestufe O wird Pflegegeld in Höhe von 120 Euro im Monat gewährt, bei der Pflegestufe I werden 305 Euro monatlich an Pflegegeld gewährt, bei der Pflegestufe II werden 440 Euro gewährt und in der Pflegestufe II gibt es 700 Euro. Diese Pflegegelder können auch dann beantragt werden, wenn die Pflege durch spezielle Pflegedienste erledigt werden. Dann werden die Pflegegelder mit der Kosten des Pflegedienstes verrechnet.
Pflegesachleistungen und die Sätze
Pflegestufe O hat einen Satz von 225 Euro an Sachleistungen, Pflegestufe I in etwa 450 Euro, Pflegestufe II 1.100 Euro und in der Pflegestufe III können Sachmittel in Höhe von 1.500 Euro bezogen werden. Dazu gibt es noch spezielle Sätze für Personen die an Demenz leiden oder sogenannte Härtefälle hier weichen die Sätze ab und sind dementsprechend höhe. Die Härtefallregelung sieht eine monatliche Leistung von 1.918 Euro an Unterstützungsleistung vor. Weiterhin gewährt die Pflegeversicherung auch Leistungen für eine stationäre Pflege in Altenheimen.