Sicherheit im Altenheim erhöhen durch Videoüberwachung

Auf moderne Videotechnik zur Überwachung  wird von öffentlichen und privaten Einrichtungen, wie etwa Altenheimen heut zu Tage kaum mehr verzichtet. Die Videokameras werden zur Verhinderung von Straftaten und zur Wahrnehmung des Hausrechtes oftmals und vermehrt eingesetzt.

Persönlichkeitsrechte der Altenheimbewohner

Nicht selten, kollidiert aber die Videoüberwachung mit den Schutzbedürfnissen, Altenheimbewohner, da in deren Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, da sich die betroffenen Personen der Überwachung nicht entziehen können.

Gleich in verschiedenen Datenschutzgesetzen, wird die mögliche Videoüberwachung in Deutschland geregelt. Je nach Rechtsform des Trägers den Altenheimes oder der Pflegeeinrichtung wird das jeweilige zuständige bzw. relevante Gesetz angewendet werden müssen.

Altenheime in privater Trägerschaft, müssen sich an die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) halten, wenn dort Videokameras zum Einsatz kommen sollen.  In § 6 des BDSG ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher
Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen gesetzlich geregelt.
Hierbei handelt es sich um Bereiche innerhalb oder außerhalb von Gebäuden, die jederzeit von allen oder nach allgemeinen Voraussetzungen betreten werden können. Hier können Videokameras eingesetzt werden. Der Wohnbereich einer Wohngruppe in einem Altenheim ist nicht „öffentlich zugänglich“ im Sinne des § 6 b BDSG, eine Videoüberwachung ist hier nur mit Ausnahmegenehmigung möglich bzw. mit Zustimmung der betroffenen Personen.

Weiter muss die Videoüberwachung einen der in § 6b Abs. 1 genannten Beobachtungszwecken dienen, also zum Beispiel dem Schutz und der Überwachung von demenzkranken Personen oder der Vermeidung von Vandalismus.

Achtung Datenschutz und Patientendaten

Wir möchten an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass die Aufzeichnung von Personen zum Beispiel in  Pflegeeinrichtung unter die Rubrik Erfassung von Patientendaten fallen kann. Hier ist der Datenschutz besonders gesetzlich geregelt und der unsachgemäße Umgang der erfassten oder gespeicherten Videodaten kann bei Verletzung des Datenschutzes strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher zu empfehlen, sowohl bei der Auswahl, als auch bei der Systemzusammenstellung professionelle System und Videotechnik einzusetzen. Einen guten Überblick und Systemtechnik finden man auf http://www.camseller.de/

Noch ein Hinweis, der Einsatz von Videokameras mit dem Ziel, Pflegekräfte einzusparen oder Kosten einzusparen, ist grundsätzlich unzulässig.